Städtischer Bestattungsdienst

Was tun im Trauerfall

Zuerst muss ein Arzt den Tod feststellen und die erforderlichen Papiere ausstellen. Ist Ihr Angehöriger in einem Krankenhaus oder einem Seniorenheim verstorben, wird die jeweilige Verwaltung einen Arzt verständigen und die Leichenschau veranlassen. Wenn Ihr Angehöriger zu Hause verstorben ist, benachrichtigen Sie Ihren Hausarzt oder den diensthabenden Bereitschaftsarzt.

Nach Ausstellung der Todesbescheinigung können Sie uns Tag und Nacht anrufen, um den Verstorbenen abholen zu lassen. Sie können sich jedoch die Zeit nehmen die Sie brauchen, um sich in aller Ruhe – vielleicht auch mit der Familie - in vertrauter Umgebung zu verabschieden. Eine sofortige Abholung eines Verstorbenen durch den Bestatter ist nicht zwingend erforderlich und erfolgt nach Ihren Wünschen.


Was muss ich sofort regeln?

  • Den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist. Der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus. Ist die Todesursache unklar, muss eine amtliche Ermittlung erfolgen. Im Krankenhaus oder Heim wird dies ohne Zutun der Angehörigen veranlasst.
  • Angehörige und nahe Freunde benachrichtigen und eventuell um Hilfe bitten
  • Ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Der Bestatter wird mit Ihnen alles besprechen und für Sie alles Notwendige regeln. Dieses Unternehmen kann auf Wunsch auch einen Teil der folgenden Aufgaben übernehmen:
  • Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
  • Bestattungsform und Grab festlegen (z. B. Erd- oder Feuerbestattung, Wahl-, Reihen- oder Urnengrab)
  • Sarg und Ausstattung auswählen
  • Termin für die Trauerfeier und die Beerdigung in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung festlegen
  • Bestattungsablauf besprechen mit nahen Angehörigen, Bestatter und Pfarrer sowie Ausgestaltung der Trauerfeier regeln (Gottesdienst, Grabreden, musikalische Umrahmung, Dekoration, Kondolenzliste etc.)
  • Pfarrer oder Trauerredner Informationen über die verstorbene Person zukommen lassen
  • Druckerei beauftragen wegen Sterbeanzeige bzw. Sterbebildern
  • Traueranzeige verfassen und bei der Zeitung aufgeben
  • Bei Versendung von Trauerbriefen Text und Adressenliste zusammenstellen
  • Für Trauermahl gegebenenfalls Räumlichkeiten reservieren
  • An Trauerkleidung denken
  • Auswahl einer neuen Grabstätte bei der Friedhofsverwaltung, falls diese schon vorhanden ist, der Friedhofsverwaltung die Grabnummer mitteilen

Was ist später zu erledigen?

  • Mit Krankenkasse bzw. Lebensversicherung abrechnen
  • Tod eines Rentenempfängers beim Postrentendienst melden
  • Bei der Rentenversicherungsstelle Vorschusszahlung beantragen
  • Rentenanspruch geltend machen
  • Bei Beamten Versorgungsleistungen und Zusatzversicherungen beantragen
  • Den Sterbefall beim Arbeitgeber melden
  • Erbschein beantragen und gegebenenfalls Testament eröffnen lassen (Notar einschalten)
  • Wohnung kündigen, Übergabe regeln
  • Gas und Wasser abstellen, Energielieferungen kündigen, Heizungsanlage regulieren
  • Zeitungen und Telefon ab- oder umbestellen
  • Gewerbe abmelden
  • Auto und Kfz-Versicherung ab- oder ummelden
  • Post umbestellen
  • Daueraufträge bei Banken und Sparkassen ändern
  • Fälligkeit von Terminzahlungen prüfen
  • Mitgliedschaften und Abonnements kündigen
  • Bei Bedarf Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar einschalten
  • Grundbesitz, Geldvermögen, mobiles Eigentum, Sachwerte klären lassen
  • Übernahme von Verpflichtungen und Ansprüchen gegenüber Dritten klären
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